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Das Brauwesen um 1750

Bierbrauereien in Schnackenburg

Das Brauwesen in Schnackenburg war historisch gesehen nicht nur ein Wirtschaftszweig, sondern auch tief im gesellschaftlichen Leben, in den Pflichten der Bürgerschaft und sogar in den städtischen Steuer- und Verwaltungssystemen verwurzelt.

Das Amts-Brauhaus und die herrschaftliche Brau-Gerechtigkeit

Ein zentraler Pfeiler der Bierproduktion in Schnackenburg war die „Amts-Brau-Gerechtigkeit“. Laut der Stadtchronik von Joachim Friderich von Koenemann aus dem Jahr 1774 handelte es sich hierbei um ein traditionsreiches Privileg:

„Ferner ist beym Amte eine Brau-Gerechtigkeit von Alters hergebracht, jedoch kein Zwang dabey, in Betracht die Bürgerschaft gleichfals zu brauen berechtigt ist.“

Nach dem verheerenden großen Stadtbrand von 1728 wurde neben dem neuen Amtshaus auch ein neues Amts-Brauhaus gebaut, das zugleich als Wohnort des Braumeisters diente und in dem auch direkt ausgeschenkt wurde (Das Gebäude rechts im Bild, Aufnahme von 1928). Das Gebäude beherbergt heute das Grenzland-Museum Schnackenburg.

Um die landesherrliche „Bier-Accise“ (Bier-Steuer) zu sichern, musste der Amts-Braumeister vom sogenannten „Land-Commissario“ vereidigt werden. In seiner Eidesformel schwor er:

„Ich N. N. schwere einen Eyd zu Gott und auf alles auf dem Amte Schnackenburg brauende Bier und an wem es verkauft oder ausgethan wird, richtig angeben, und sofort beym Amte melden will, damit darunter wegen der Herrschaftlichen Bier-Steur kein Unterschleif geschehen möge und mich deshalb weder durch Gunst noch durch Freundschaft oder Nutzen, oder wie es sonsten immer Nahmen haben mag, abhalten laßen, sondern mich jederzeit als einen ehrlichen Braumeister eignet und gebühret, aufführen will. So wahr mir Gott helfe und sein heiliges Wort.“

Das Verhältnis zwischen dem Amt Schnackenburg und der Bürgerschaft verlief jedoch nicht immer reibungslos. Streitigkeiten über das Schankrecht führten schließlich zu einem Kompromiss. Das Amt stellte den dauerhaften öffentlichen Ausschank im Amts-Brauhaus ein und verlegte den Verkauf stattdessen in eine dafür eingerichtete „ordentliche Brauhaus-Schencke in des Bürger Langerfeldts Hause“ [Anm.: Kaufmann Jacob Dieterich Langerfeldt]. Ausnahmen für den direkten Ausschank im Amts-Brauhaus galten fortan nur noch zu Marktzeiten.

(Quelle: Beschreibung des Königlich-Großbritannischen zum Churfürstlich Braunschweig-Lüneburgschen Landen, Zellischen Antheils gehörigen Amts Schnackenburg und insonderheit deßen jetzigen Beschaffenheit und Gerechtsame Nebst nötigen Rißen und Beilagen beschrieben und zusammen getragen von demzeitigen Ober-Amtmann daselbst bis zum Jahre 1774, Joachim Friderich von Koenemann, 1774)

Bürgerliche Brauereien und der Wert des Bieres

Vor dem großen Brand von 1728 befand sich in der heutigen Elbstraße 1 die Hausstelle des Brauers und Bäckers Joachim Christian Köhn (1702–1777), dessen Sohn Jacob Friedrich Köhn das Bierbrauen in dem nach dem Brand neu errichteten Gebäude fortführte. Spätere Eigentümer waren Friedrich Ernst Muchow und ab 1797 der Bäcker und Brauer Daniel Ludwig Heinrich Persiehl.

Die wirtschaftliche Bedeutung des Brau- und Brennwesens erreichte um 1800 ihren Höhepunkt: Zu dieser Zeit existierten in Schnackenburg stolze fünf Brauereien und 22 Brennereien (Quelle: Alfred Grobe/Frank Wagner, Bilder aus dem Wendland, S. 92, 1982).

Dass die Schnackenburger Brauer auch überregional geschätzt wurden, zeigt das Beispiel des Schnackenburgers Christoph Albrecht Schönstedt, der im März 1711 als Brauer das Bürgerrecht in Lüchow erwarb. Nach ihm führte sein Sohn Georg Dietrich Julius das Bierbrauen ebenfalls weiter (Quelle: Wendland-Archiv).

Bier besaß zu dieser Zeit einen handfesten wirtschaftlichen Gegenwert und kam regelmäßig als Entlohnung für kommunale Dienste zum Einsatz. Die Stadtchronik von 1774 hält hierzu zum Beispiel fest, dass die Bürgerschaft für das Anfahren von Erde am „Wind-Mühlen-Berge“ vom Amt eine Tonne Bier erhielt. Halfen die Bürger beim Errichten der neuen Amts-Gebäude oder beim Einrammen von Pfählen für die „Amts-Vorsetzung“, stand ihnen nach getaner Arbeit gemeinschaftlich zwei Tonnen Bier zu [Anm.: Tonne = hier historisches Hohlmaß: entspricht rund 120 Liter Bier].

Auch bei der Aufnahme neuer Bürger spielte Bier eine formelle Rolle. Neben einer Geldzahlung mussten angehende Bürger Abgaben an die bürgerliche Kasse leisten:

„[…] und ferner zur bürgerlichen Casse und Berechnung ein Vollbürger für sich 1 Tonne Bier, und für seine Frau gleichfals 1 Tonne Bier, so anjetzo zu Gelde à Tonne 1 Rthlr 12 Gr gesetzet, geben muß, der Halb-Bürger aber die Hälfte giebet.“

Für das späte 19. und frühe 20. Jahrhundert dokumentiert das „Historische Brauereiverzeichnis Deuschland“ eine weitere Brauerei in Schnackenburg mit einer Reihe von Inhaberwechseln. Gegründet im Jahr 1884 ging sie nach den Ihabern Eduard Taube (1887) und Friedrich Schneider (1898) sowie Reinhold Hamann (1905) im Jahr 1908 in den Besitz von Johannes Wichmann über.

Gut dokumentiert ist die Zeit des Brauereibesitzers Friedrich Schneider („Schneidersche Brauerei“) durch städtische Protokollbücher. Schneider war ein engagierter Bürger der Stadt und ab 1894 Mitglied im „Bürgervorsteher-Collegium“, später stellvertretender Bürgermeister und Sparkassenvorsteher. Die Protokolle zeigen, wie eng der Brauereibetrieb mit der Infrastruktur der Stadt verknüpft war:

Im Jahr 1887 kam „die Neupflasterung der Abzugsmauer von der Schneiderschen Brauerei bis zu dem Abzugsgraben am Kirchhofe zur Berathung“. Im Januar 1891 wurde auf Schneiders Antrag hin die Alandbrücke aufgelegt, damit der Brauer für seine Kühlung „Eis fahren“ konnte. Dafür entrichtete er der Stadt eine Gebühr von 10 Mark.

© 2026 Stephan Prieß

Ort Schnackenburg
Autor Stephan
Kategorien
Stadtbild
Erinnern
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Schnackenburg
Elbe
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Wendland
Historie
Stadtgeschichte
Brauerei
Bier
Lizenz Alle Rechte vorbehalten
Bildquelle
Wendland-Archiv
Urheber
Philipp Linkersdörfer

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