volume_down Audio
close
comment Kommentieren
share Teilen
info Infos

Pfalzgarten

Bischofsherrschaft in Konstanz

Zu Beginn des 10. Jahrhunderts war Konstanz eine kleine Siedlung. Diese setzte sich aus der Bischofsburg, der bischöflicher Pfalz, dem bischöflichen Gut Stadelhofen, sowie der Niederburg zusammen. In der Niederburg und auf dem Gut Stadelhofen lebten die Leibeigenen des Bischofs. Diese mussten dem Bischof, ihrem Leibherrn, Abgaben zahlen und Frondienste leisten. So bekam der Bischof aus dem Nachlass jedes verstorbenen Leibeigenen das beste Stück Vieh oder Gewand. Diese Abgaben waren also wie eine Art Erbschaftssteuer. Zudem musste jeder Anwohner einen Hühnerzins leisten, das sogenannte Leibhuhn.

Da der Bischof zugleich auch Grundherr der Leibeigenen war, hatten diese zusätzlich einen Grundzins an ihn zu entrichten. Mit Geld oder Naturalien bezahlten sie ihn also dafür, dass sie seinen Boden bewirtschaften durften. Über die Stadtgrenzen hinaus verfügte der Bischof über Ländereien in der Region Thurgau, die Bischofshöri genannt wurden. Die Karolinger hatten dem Bischof die Macht verliehen, ohne königlichen Einfluss über die Bischofshöri zu regieren. Dies hatte zur Folge, dass kein königlicher Beamter innerhalb des bischöflichen Herrschaftsbereich sein Amt ausüben durfte. An ihrer statt setzte der Bischof eigene Beamte ein, wobei der Vogt und der Ammann die wichtigsten Positionen darstellten. Die Aufgabenbereiche des Vogtes waren die Führung des Heeres und die hohe Gerichtsbarkeit. Dieses hohe Gericht tagte lediglich dreimal im Jahr, woraus sich das alemannische Sprichwort entwickelte: Alle guten Dinge sind drei! Damit der Vogt auch wirklich nur dreimal im Jahr auftauchte und seine machtvolle Position nicht nutzte, um dem Bischof selbst gefährlich zu werden, vergab der Bischof die Rolle des Vogts meist an jemanden, der nicht in unmittelbarer Nähe ansässig war. Im Falle von Konstanz war dies der Graf von Heiligenberg von der gegenüberliegenden Seeseite.

Im Gegensatz zum Vogt war der Ammann stets in der Stadt anwesend. Er war für das gerichtliche Tagesgeschäft und darüber hinaus für die Aufsicht über den lokalen Markt zuständig. Zweimal wöchentlich kontrollierte der Ammann bei der Brotschau die Qualität der Bäckerarbeit. Die von ihm verhängten Strafgelder durfte er dabei als Lohn behalten. Auch für die Eichung aller Gefäße und Gewichte war der Ammann verantwortlich. Das wissen wir aus dem Zunftbrief des Jahres 1343, der es den Weinschenkern explizit erlaubte, ein eigenes Eichzeichen neben das des Ammanns an den Krügen anzubringen. Daraus ergab sich die kuriose Situation, dass die Konstanzer Weinkrüge über Jahrhunderte mit zwei Eichzeichen versehen waren.

Ort Konstanz
Autor fechti
Kategorien
Stadtbild
Suchbegriffe / Tags
Lizenz Creative Commons BY-SA-NC
Bildquelle
Urheber
Zugeordnete Touren Tour "Religion und Kirche"

Satellitenansicht