Zunfthaus der Metzger
Auch innerhalb der Bürgerschaft von Konstanz kam es im Mittelalter zu Zusammenschlüssen, den sogenannten Zünften. Man denke an die Zünfte der Wirte und der Weber, der Kaufleute oder der Krämer. Die Bildung einer Zunft beruhte nicht immer auf dem Beruf ihrer Mitglieder, sondern oft einfach auch auf Nachbarschaft oder gemeinsamen Aufgaben und Interessen. So bildeten auch die Adligen in Konstanz eine Zunft. Innerhalb der jeweiligen Zunft hingegen, spielte der soziale Hintergrund des Einzelnen eine untergeordnete Rolle. So galten Arm und Reich in der jeweiligen Zunft als gleichgestellt. Die Mitgliedschaft bedeutete darüber hinaus auch eine finanzielle Sicherheit für die Einzelnen. Auch Frauen war es teilweise möglich, in die Zünfte aufgenommen zu werden. Die Zunft der Schneider legte beispielsweise Mitte des 14. Jahrhunderts fest, dass Männer und Frauen die Schneiderausbildung machen und sich in die Zunft kaufen konnten. Auch die Krämerzunft stand beiden Geschlechtern offen. War eine Familie Mitglied der Zunft, wurde die Zunftzugehörigkeit sozusagen weitervererbt. Was sich als nützlicher Zusammenschluss innerhalb der Nachbarschaft herauskristallisierte, wurde erst später zu einer wirtschaftlichen Interessenvertretung.
Aus dem Gründungsdokument der Zunft der Weinschenker von 1343 erfahren wir, dass die Zünfte hierarchisch organisiert waren. Jeder Zunft stand ein Gremium von sechs Personen vor, die gemeinsam mit ihrem Zunftmeister für die Ordnung und das Wohl in der Vereinigung verantwortlich waren. Die Zunftmeister wählten einen gemeinsamen obersten Zunftmeister als Führungsperson und außerdem sorgten sie für die Einhaltung der Zunftordnung. Eine solche Zunftordnung war durchaus umfangreich. So musste die Mitgliedschaft in die Zunft, aber auch der Austritt aus derselben erkauft werden. Der Eintritt wurde zudem mit einem Schwur bekräftigt. Innerhalb der einzelnen Zünfte gab es darüber hinaus auch spezifische Regeln: Verstieß beispielsweise ein Mitglied der Weinschenkerzunft gegen festgelegte Kriterien der Güte oder unterließ er es für sein Geschirr das jährlich zu erneuernde Eichsiegel zu erwerben, musste er Buße zahlen. Üble Nachrede gegenüber einem Zünftigen und gepanschter Wein wurden ebenfalls nicht geduldet. Mitglieder deren Verhalten nicht den Satzungen der jeweiligen Zunft entsprach, konnten ausgeschlossen werden. Laut dem Zunftbrief der Weinschenken solle diesen Ex-Zünftigen nie wieder Beitritt gewährt werden. Der Fall eines Konstanzer Wollwebers zeigt jedoch, dass es für diese Regelung auch Ausnahmen gab, denn dieser wurde nach dem Ausschluss aus der Zunft wiederaufgenommen, bevor er schließlich ein zweites Mal ausgeschlossen wurde.
Ort | Konstanz |
Autor | fechti |
Kategorien | Stadtbild |
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