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Strafrecht am Obermarkt

Strafrecht auf dem Obermarkt

Sie befinden sich nun auf dem Konstanzer Obermarkt direkt vor dem Hotel Barbarossa. Während des Mittelalters und zu Beginn der Frühen Neuzeit diente dieser Platz als Gerichtsstätte. Bis ins 15. Jhd. waren für die Hochgerichtsbarkeit die jeweiligen Vögte zuständig. Ab dem Jahr 1430 übernahm der kleine Rat der Stadt diese Funktion, nachdem Konstanz die Blutgerichtsbarkeit und den Blutbann erhalten hatte. Nun konnte der Rat eigenmächtig Körperstrafen oder Todesurteile fällen und vollstrecken lassen. Darauf verweist noch heute der rote Balken im Konstanzer Stadtwappen. Damit lag die rechtliche Gewalt fast ausschließlich beim kleinen Rat, der mehrmals in der Woche tagte. Nur die Geistlichen unterlagen damals ihrer eigenen Gerichtsbarkeit.

Die städtische Rechtssprechung verfügte zu dieser Zeit über zahlreiche Bestrafungsmöglichkeiten. Manche von ihnen - wie die Prangerstrafen – vollstreckte man auch hier auf dem Obermarkt. Der hölzerne Pranger stand damals direkt vor dem Haus zum Hohen Hafen, das direkt an das heutige Hotel Barbarossa grenzt. Prangerstrafen verhängte man damals vor allem für kleinere Delikte, wie für die Teilnahme an einer Schlägerei oder öffentliches Fluchen. Je nach Vergehen und Urteilsspruch existierten aber Abstufungen. Das Strafmaß reichte vom bloßen Stehen am Pranger bis hin zur Verstümmelung. Unter Zeitgenossen galt dies gemessen an anderen damaligen Strafen dennoch als mildere Sanktionierungsform.

Zeitweilig wurden hier auf dem Obermarkt auch Todesurteile vollstreckt. Meist erfolgten die Hinrichtungen aber außerhalb der Stadt. Dies geschah aus Geruchsgründen, da man die Leichen häufig hängen ließ. Zudem wollte man den Verurteilten auch symbolisch aus der Stadtgemeinschaft ausschließen. Tendenziell fällten die Konstanzer im 15. und 16. Jahrhundert gegenüber Auswärtigen härtere Urteile. Einheimische erhielten von der städtischen Gerichtsbarkeit weitaus seltener Körperstrafen oder Todesurteile. Da sich die Stadtbevölkerung als verschworene Gemeinschaft begriff, ahndete man interne Vertrauensbrüche jedoch rigoros. So konnten auch Diebstähle oder Betrügereien unter Konstanzern den Tod nach sich ziehen. Gleiches galt für Sodomie und Bigamie, die in der tiefreligiösen Gesellschaft als Gotteslästerung empfunden wurden.

Auch der Stadtverweis war eine häufige Strafe. Seine Dauer variierte. Im 15. Jahrhundert erhielten Konstanzer für Messerzücken meist einen halbjährigen Stadtverweis. Dagegen führte die Ermordung eines anderen Stadtbewohners zuweilen zu einer lebenslangen Verbannung. Der Urteilsspruch bedeutete für die Verbannten eine unsichere Existenz. Gleiches galt mitunter für die betroffene Familie: So hatte der Stadtverweis des Hauptversorgers für ärmere Familien mitunter schwerwiegende Konsequenzen. Vermögendere Konstanzer konnten der Strafe aber durch das Bezahlen größerer Geldsummen entgehen.

Ort Konstanz
Autor fechti
Kategorien
Stadtbild
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Lizenz Creative Commons BY-SA-NC
Bildquelle
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Zugeordnete Touren Kriminalität im Mittelalter

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